Bevor die Seite live gehen kann, bzw. bevor der Frontend-Passwortschutz entfernt wird, sollten einige Punkte geprüft werden:
Im Impressum werden auf Webseiten bestimmte Pflichtangaben zum Betreiber der Seite gemacht. Die Daten des Betreibers der Webseite (Name, Vorname, Anschrift) und die Kontaktdaten (E-Mail, ggf. Telefon und Fax) gehören in jedem Fall in das Impressum. Das heißt, folgende Angaben sind die Mindestangaben für ein Impressum:
Die Gliederungsseiten, die nach dem 14. April 2021 generiert wurden, haben eine neue und aktualisierte Vorlage als Grundlage.
Wenn die Webseite also nach dem 14. April 2021 generiert wurde, bitte wie folgt vorgehen:
Wenn eure Webseite vor dem 14. April 2021 generiert wurde, habt ihr eine Vorlage als Grundlage, die ihr evtl. schon angepasst habt.
Falls ihr die Datenschutzseite nicht angepasst habt, empfehlen wir den Inhalt der Seite mit eurem Landesverband abzugleichen und rückzukoppeln.
Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss nach DSGVO geschlossen werden, wenn personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeitet werden. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird durch die Bundesgeschäftsstelle in Berlin sowie der selbstständigen Gliederung – vertreten durch den Vorstand – unterzeichnet.
Wenn es sich bei der Gliederung nicht um eine selbstständige Gliederung in Form eines eingetragenen Vereins (e.V.) handelt, sollte die übergeordnete Gliederung, die die Rechtsform des e.V. trägt, die Vereinbarung schließen, für sich und zugleich für seine unselbstständigen Gliederungen.
Die Vereinbarung erhalten alle Gliederungen, die eingetragene Vereine sind und sich bezüglich der Website-Freischaltung an relaunch [at] adfc.de wenden.
Wenn die Seite mit Inhalt befüllt wurde und (im Falle einer selbstständigen Gliederung / e.V.) die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen Gliederung und Bundesgeschäftsstelle auf den Weg gebracht wurde, kann der Passwortschutz im Frontend entfernt werden.
Dazu eine Mail an relaunch [at] adfc.de senden. Das kann mit wenigen Tagen Vorlauf passieren oder ihr nennt ein Wunschdatum zur Freischaltung der Website. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verschickt.
Die Seite ist dann live und frei aufrufbar. Eventuelle Weiterleitungen der alten auf die neue Seite sollte der/die bisherige WebAdmin setzen.