Die Gliederungsseiten, die nach dem 14. April 2021 generiert wurden, haben eine neue und aktualisierte Vorlage als Grundlage.
Wenn die Webseite also nach dem 14. April 2021 generiert wurde, bitte wie folgt vorgehen:
Wenn eure Webseite vor dem 14. April 2021 generiert wurde, habt ihr eine Vorlage als Grundlage, die ihr evtl. schon angepasst habt.
Falls ihr die Datenschutzseite nicht angepasst habt, empfehlen wir den Inhalt der Seite mit eurem Landesverband abzugleichen und rückzukoppeln.
Wenn keine sozialen Medien oder ein Newsletter genutzt werden, können diese Abschnitte weggelassen werden. Dehalb sind diese Passagen komplett gelb markiert.
In einer früheren Variante der Vorlage wurden unter dem Punkt "Verantwortliche Stelle" ein Platzhalter für einen Datenschutzbeauftragten eingesetzt. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsreferenten ist es für Gliederungen nicht nötig einen solchen zu benennen. Diese Vorgabe gilt nur, wenn mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung persönlicher Daten beschäftigt sind. Darunter fallen aber keine ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Es genügt die einfach Angabe von Kontaktdaten zur Gliederung im Falle von Rückfragen. Die Vorlage wurde im März 2023 angepasst.